Der Partyraum in Köln

Wir ermöglichen Dir eine tolle Feier!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 02.11.2025

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung des Partyraums "Partyraum Köln" (nachfolgend „Mietobjekt“) und damit zusammenhängende Leistungen zwischen Alnafe Events im folgenden „Vermieter“ und dem Kunden nachfolgend „Mieter“.

1.2. Abweichende oder ergänzende AGB des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation des Mietobjekts auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.

2.2. Ein Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung) des Vermieters zu einem vom Mieter schriftlich oder mündlich abgegebenen Angebot zustande.

3. Mietgegenstand und Übergabe

3.1. Das Mietobjekt ist der in der Auftragsbestätigung näher beschriebene Partyraum in Köln.

3.2. Die Mietdauer und die genauen Überlassungszeiten sind der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Nutzung des Mietobjekts außerhalb der vereinbarten Zeiten ist nicht gestattet und kann zusätzliche Kosten verursachen.

3.3. Das Mietobjekt wird dem Mieter in einem sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben.

4. Mietpreis und Zahlungsmodalitäten

4.1. Es gilt der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Mietpreis. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

4.2. Der Vermieter ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtmietpreises zu verlangen. Diese Anzahlung ist direkt nach Vertragsschluss fällig.

4.3. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor dem Event fällig.

4.4. Zusätzlich wird eine Kaution in Höhe von 400 Euro zur Sicherung eventueller Schäden oder zusätzlicher Reinigungskosten erhoben werden. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet.

5. Stornierung und Kündigung durch den Mieter

5.1. Der Mieter kann den Vertrag jederzeit vor Mietbeginn kündigen (stornieren). Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail, Fax oder Brief).

5.2. Im Falle einer Stornierung ist der Vermieter berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen, die wie folgt gestaffelt ist:

  • Bei einer Stornierung nach Zahlung der Kaution verfällt die Kaution in Höhe von 400 € als pauschalierter Schadensersatz.
  • Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage (2 Wochen) vor dem Veranstaltungstermin, ist der volle Mietbetrag von 1.200 € fällig.
  • Erfolgt die Stornierung bis zu 30 Tage (1 Monat) vor dem Veranstaltungstermin, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Miete (600 €) zu entrichten.
Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Stornierung beim Vermieter.

6. Haftung des Mieters und Schadensersatz

6.1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit durch ihn, seine Gäste oder Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung am Mietobjekt oder dessen Inventar entstehen.

6.2. Der Mieter ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Lärmschutz, Jugendschutz, Brandschutz) sowie für die Sicherheit seiner Veranstaltung verantwortlich.

7. Haftung des Vermieters

7.1. Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt.

8. Hausordnung und Rückgabe

8.1. Der Mieter verpflichtet sich, die geltende Hausordnung des Mietobjekts zu beachten und seinen Gästen zur Kenntnis zu geben.

8.2. Das Mietobjekt ist nach Ablauf der Mietzeit besenrein und in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Bei übermäßiger Verschmutzung werden zusätzliche Reinigungskosten berechnet.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Mieter Unternehmer ist, Gerichtsstand ist Köln].

9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.