Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Wir möchten Sie hiermit transparent und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen darüber informieren, dass Ihnen für den mit uns geschlossenen Mietvertrag über die Überlassung unseres Partyraumes kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher, das bei Online-Vertragsabschlüssen gilt, ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung ausgeschlossen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Die Anmietung unseres Partyraumes für eine festgelegte Veranstaltung an einem bestimmten Datum fällt unter diese Ausnahme. Daher kann der Vertrag, sobald er zustande gekommen ist, nicht widerrufen, sondern nur nach den in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegten Stornierungsbedingungen gekündigt werden.
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt grundsätzlich nur für sogenannte Fernabsatzverträge (z.B. Verträge, die ausschließlich online, per Telefon oder E-Mail geschlossen werden) oder für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (z.B. an der Haustür).
Da der Mietvertrag in der Regel nach vorheriger Besichtigung und in unseren Geschäftsräumen (oder dem Partyraum als Geschäftsraum) geschlossen wurde, handelt es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag oder ein Haustürgeschäft. Auch aus diesem Grund ist ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht gegeben.
Wenn Sie den Vertrag dennoch auflösen möchten, gelten ausschließlich die Regelungen zur Kündigung bzw. Stornierung, die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Punkt 5 festgelegt sind. Bitte beachten Sie die dort genannten Fristen und Stornogebühren.